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Alltagsservice
für Pflegebedürftige

Jennifer Lauda
0178 8005243

Mehr Zeit für das, was wirklich zählt.

Mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung und Alltagsunterstützung begleite ich Sie und Ihre Angehörigen im alltäglichen Leben. Professionell, zuverlässig und persönlich.

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Jennifer Lauda, Inhaberin

Über Jennifer Lauda

Mit langjähriger Erfahrung in der Pflege- und Betreuungsbranche setze ich auf Empathie, Zuverlässigkeit und individuelle Lösungen. Mein Anliegen ist es, Ihnen mehr Zeit für das zu geben, was wirklich zählt – Familie, Hobbys und Momente, die Freude bereiten. Ich bin für Sie da, wenn Sie mich brauchen.

Meine Leistungen

♡ Kassenleistungen nach § 45a SGB XI

Direkt mit der Pflegekasse abrechenbar, bei bestehendem Leistungsanspruch

Hauswirtschaftliche Unterstützung im Haushalt

Hauswirtschaft &
Unterstützung

25,00 € / Stunde
Fahrtkostenpauschale: 6,50 € pro Einsatz
  • Reinigung der Wohnung
  • Staubsaugen & Wischen
  • Bad- und Küchenreinigung
  • Fensterreinigung
  • Wäsche waschen
  • Bett beziehen
  • Einkaufen
  • Essen zubereiten
  • Blumen gießen
  • Müll entsorgen
Gemeinsamer Kaffee und Gespräch am Tisch

Betreuung &
Entlastung

30,00 € / Stunde
Fahrtkostenpauschale: 6,50 € pro Einsatz
  • Gespräche & Gesellschaft
  • Spaziergänge
  • Vorlesen
  • Arzt- und Behördenbegleitung
  • Einkaufsbegleitung
  • Gesellschaftsspiele
  • Aktivierung
  • Unterstützung der Tagesstruktur
Begleiteter Spaziergang im Freien

Spaziergänge

Begleitung bei einem Arztbesuch

Arztbegleitung

Gemeinsamer Einkauf frischer Lebensmittel

Einkaufsbegleitung

Privatleistungen (nicht über die Pflegekasse abrechenbar)

Gartenpflege

25,00 € / Stunde

Rasen mähen, Hecken schneiden, Unkraut entfernen

Tierbetreuung &
Versorgung

15,00 € / Stunde

Gassi gehen, Tiere füttern, Wasserversorgung

Kleine technische Hilfen

15,00 € / Stunde

Glühbirnen wechseln, Internet/WLAN einrichten, Fernseher oder Telefon einstellen

Privatleistungen können flexibel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen gebucht werden.

💡 Gut zu wissen – Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag optimal

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Dieser kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45a SGB XI genutzt werden – beispielsweise für Betreuungsleistungen oder hauswirtschaftliche Unterstützung.

Nicht genutzte Beträge können angespart werden. Wichtig: Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich dazu, wie Sie Ihren Entlastungsbetrag optimal nutzen können und welche Leistungen direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden können.

Lassen Sie Ihren Anspruch nicht verfallen! Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Entlastungsbetrag optimal zu nutzen.

Kontakt

Bald verfügbar: www.alltagsservice-lauda.de