Mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung und Alltagsunterstützung begleite ich Sie und Ihre Angehörigen im alltäglichen Leben. Professionell, zuverlässig und persönlich.
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Mit langjähriger Erfahrung in der Pflege- und Betreuungsbranche setze ich auf Empathie, Zuverlässigkeit und individuelle Lösungen. Mein Anliegen ist es, Ihnen mehr Zeit für das zu geben, was wirklich zählt – Familie, Hobbys und Momente, die Freude bereiten. Ich bin für Sie da, wenn Sie mich brauchen.
Direkt mit der Pflegekasse abrechenbar, bei bestehendem Leistungsanspruch
Spaziergänge
Arztbegleitung
Einkaufsbegleitung
Rasen mähen, Hecken schneiden, Unkraut entfernen
Gassi gehen, Tiere füttern, Wasserversorgung
Glühbirnen wechseln, Internet/WLAN einrichten, Fernseher oder Telefon einstellen
Privatleistungen können flexibel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen gebucht werden.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Dieser kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45a SGB XI genutzt werden – beispielsweise für Betreuungsleistungen oder hauswirtschaftliche Unterstützung.
Nicht genutzte Beträge können angespart werden. Wichtig: Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich dazu, wie Sie Ihren Entlastungsbetrag optimal nutzen können und welche Leistungen direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden können.
Lassen Sie Ihren Anspruch nicht verfallen! Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Entlastungsbetrag optimal zu nutzen.